- Garantie: Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers. Zeitraum und Umfang kann der Hersteller selber bestimmen.
- Gewährleistung: Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe. Gemäß des deutschen HGB und BGB liegt der Gewährleistungszeitraum für Neuwaren bei 24 Monaten.
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