Die Garantieverlängerung beginnt mit Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe bzw. Auslieferung des Leasingobjektes.
Es wird geleistet, wenn das Leasingobjekt aufgrund eines nach Beginn der Garantieverlängerung aufgetretenen Defekts aufgrund eines Material- oder Konstruktionsfehlers seine Funktionsfähigkeit verliert oder erheblich beeinträchtigt ist.
Der Kunde muss eine digitale Schadensmeldung über das Kundenkonto erstellen. Eine Beauftragung durch Euch als Fachhändler ist leider nicht möglich, der Versicherte Nutzer ist hierbei in der Meldeverpflichtung.
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