Sofern eine Jahresinspektion im Vertrag enthalten ist und somit keine Selbstzahlungsleistung vorliegt, kann über das Händlerportal zwischen Alt- und Neufällen unterschieden werden.
Unterscheidung der Inspektion zwischen Alt-Fällen (16.02.2024 - 16.11.2025) und Neu-Fällen (seit 16.11.2025)
Mit der Umstellung der Abwicklung gibt es zwei Arten von Aufträgen:
1. Alt-Fälle – Inspektion im Händlerangebot bereits enthalten
Diese erkennt Ihr daran, dass in der Spalte „Inspektion“ bereits ein Preis angezeigt wird.
- Der Preis wurde bei der Angebotserstellung festgelegt und gilt für die gesamte Leasinglaufzeit.
- Die Inspektion muss bei Euch durchgeführt werden – eine Einlösung bei einem anderen Händler ist nicht möglich.
2. Neu-Fälle – Inspektion nicht im Händlerangebot enthalten aber von der Kundschaft dazu gebucht.
Diese erkennt ihr daran, dass in der Spalte "Inspektion" ein "Ja" angezeigt wird.
- Diese Aufträge wurden ohne Inspektion im Händlerangebot angelegt.
- Die Kundschaft bucht die Inspektion bei der Fahrradbestellung selbständig.
- Die Kundschaft kann die Inspektion bei einem CBS-Fachhandel ihrer Wahl durchführen lassen.
- Ihr gebt den Preis bei Durchführung an – dieser darf unabhängig von der Kategorie maximal 120 EUR betragen.
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